Wir möchten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ermuntern, Ihre Anliegen und Fragen an die Gemeindeverwaltung auch bei den Bürgerfragestunden einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorzutragen. Gemäß Gemeindeordnung (§33 Abs.4) hat jeder das Recht Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Nutzen Sie diese Möglichkeit. Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass sich dies auch in der Presse niederschlägt und somit Mitbürger über die von einem selbst vorgebrachten Themen informiert werden.